Individuelle
Gesundheitsleistungen |
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Individuelle Gesundheitsleistungen
(IGEL) wurden von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) 1998
gemeinsam mit den ärztlichen Berufsverbänden zusammengestellt.
Es handelt sich um Leistungen, die nicht im Einheitlichen Bewertungsmaßstab
(EBM) enthalten sind, somit nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen
erbracht werden dürfen, wohl aber den gesetzlich Krankenversichten
auf deren Wunsch hin privat in Rechnung gestellt werde dürfen. Dabei
bedient sich der Behandler der analogen Anwendung von GOÄ/GOP Positionen. |