Patienteninformation   Als niedergelassener Vertragspsychotherapeut bin ich zur Durchführung und Abrechnung folgender Leistungen bzw. Verfahren berechtigt:
  • Verhaltenstherapie als Einzel- und Gruppentherapie bei Erwachsenen sowie bei Kindern und Jugendlichen
  • Autogenes Training / Jakobsonsche Muskelrelaxation
  • Hypnose

 
  Die Kosten werden in der Regel von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.
Zum Erstgespräch sollte die Versichertenkarte bzw. ein Überweisungsschein von einem Arzt mitgebracht werden. Zwei "probatorische Sitzungen" dienen dem gegenseitigen Kennenlernen (Beziehungsaufbau). Es werden die Probleme abgeklärt, die Diagnose gestellt und Informationen über das Vorgehen der Psychotherapie gegeben. Da Psychotherapie vor Behandlungsbeginn bei den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich zu beantragen ist (Genehmigunspflicht), können bei gegebener Therapieindikation im gegenseitigen Einvernehmen eine Kurzzeittherapie (max. 24 Einzelsitzungen) in zwei Antragsschritten zu je 12 Therapieeinheiten bei der Krankenversicherung beantragt werden.