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Patienteninformation |
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Als niedergelassener Vertragspsychotherapeut
bin ich zur Durchführung und Abrechnung folgender Leistungen bzw.
Verfahren berechtigt:
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Verhaltenstherapie als Einzel- und Gruppentherapie
bei Erwachsenen sowie bei Kindern und Jugendlichen
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Autogenes Training / Jakobsonsche Muskelrelaxation
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Hypnose
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Die Kosten werden in der Regel von
allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.
Zum Erstgespräch sollte die
Versichertenkarte bzw. ein Überweisungsschein von einem Arzt mitgebracht
werden. Zwei "probatorische Sitzungen" dienen dem gegenseitigen Kennenlernen
(Beziehungsaufbau). Es werden die Probleme abgeklärt, die Diagnose
gestellt und Informationen über das Vorgehen der Psychotherapie gegeben.
Da Psychotherapie vor Behandlungsbeginn bei den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich zu beantragen ist (Genehmigunspflicht), können bei gegebener Therapieindikation im gegenseitigen Einvernehmen eine Kurzzeittherapie (max. 24 Einzelsitzungen) in zwei Antragsschritten zu je 12 Therapieeinheiten bei der Krankenversicherung beantragt werden. |
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